Die RVS 03.02.12 „Fußgängerverkehr“ und die RVS 03.02.13 „Radverkehr“ dienen der Planung aller für den Fußgänger- bzw. Radverkehr zugelassenen öffentlichen Verkehrsflächen und wird von Fachexperten vorgestellt.
Wegen der kaum vorhandenen Umweltauswirkungen, der nachweislich positiven Effekte auf die Gesundheit (Zivilisationskrankheit Bewegungsmangel) und die Förderung kleinräumiger, lebenswerter Siedlungs- und Versorgungsstrukturen ist das zu Fuß gehen aber auch das Fahrradfahren vor allem innerorts ein ideales Verkehrsmittel. Radfahrer sind jedoch wie Fußgänger ungeschützte Verkehrsteilnehmer. Die Belange der Verkehrssicherheit sind daher sowohl bei der Planung von Fußgänger- und Radfahranlagen als auch von sonstigen Verkehrsanlagen, die von Fußgängern und Radfahrern benützt werden dürfen, vorrangig zu beachten.
Die Vorträge beinhalten Anwendungsfälle der Richtlinien RVS 03.02.12 „Fußgängerverkehr“ und RVS 03.02.13 "Radverkehr". Anhand von aktuellen Praxisbeispielen werden unterschiedliche Netzelemente vorgestellt. Dabei werden die in der Richtlinie angeführten Entscheidungskriterien sowie Empfehlungen für Einsatzbereiche und die Gestaltung solcher Straßenzüge näher erörtert. Es werden Grundsätze der Detailplanung für Fußgänger und Radfahrer entsprechend den einschlägigen Regelwerken und rechtliche Rahmenbedingungen dargelegt und mit der Praxis der innerörtlichen Straßengestaltung verglichen. Beispiele werden erörtert und unterschiedliche Aspekte dargelegt. Auf sicherheitsrelevante Fragen besonderer Benutzergruppen wird hingewiesen und dem Kapitel Querungshilfen dabei besondere Bedeutung beigemessen.